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Der Vertrag der Mitglieder bei der Vereinsgründung 1927

Der Vertrag von 1927
Der Vertrag von 1927

Der Vertrag hat folgenden Wortlaut:

Vertrag
Geschehen zu Weilersbach den 6. November 1927

Von den Mitgliedern des Gesamtausschusses und den aktiven Mitgliedern des Musikvereins (Musikern) wurde heute folgender Vertrag angenommen:
I. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, duch eigenhändige Unterschrift, 5 Jahre dem Musikverein, aktiv soweit es ihm seine Gesundheit erlaubt, anzugehören.
II. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, wenn es aus dem Verein austritt, ohne jeglichen Grund, (bloß aus Zank oder Streitigkeiten) eine Buße von 30 Mark zu zahlen.
III. Sämtliche Streitigkeiten, oder falls sich ein Mitglied ungebührlich benimmt, wird dem Gesamtausschuß zur Beratung der Angelegenheit vorgelegt. Derselbe ist berechtigt, solche Mitglieder ohne weiteres auszustoßen.
IV. Sobald die Musikkapelle zu irgendeiner Festlichkeit benötigt wird, muß es dem Vorstand angemeldet werden.
V. Bei jedem Anlaß, bei welchem die Kapelle Geld verdient, verpflichtet sie sich 10% des Verdienstes der Vereinskasse zu überweisen.
VI. Sämtliche, an aktive Mitglieder abgegebene Instrumente, sind Eigentum des Vereins. Sollte sich der Verein auflösen, so sind dieselben Eigentum der Gemeinde.
VII. Jedes aktive Mitglied verpflichtet sich, sein Instrument immer in tadellosem Zusatand zu erhalten. Ergeben sich bei einem Instrument Reparaturen, durch Selbstverschulden, so hat der Besitzer die Kosten zu tragen.
VIII. Jeder Musiker hat die angesetzten Proben gewissenhaft zu besuchen. Jedes aktive Mitglied hat, wenn es 2 Proben hintereinander fehlt, bei jeder weiteren versäumten Probe, 50 Pfg. in die Vereinskasse zu entrichten, wenn nicht hinreichender Grund entschuldigt.
(Ergänzung zu Pkt. VII)
Hat ein aktives Mitglied ein eigenes Instrument, so hat es vom Verein keinerlei Unterstützung anzusprechen.
Vorstehender Vertrag wurde am 6. November 1927 unterzeichnet von den Mitgliedern
1. Ernst Schleicher
2. Simon Bartler
3. Edmund Schaumann
4. Adolf Herbst
5. Joseph Hirt
6. Wilhelm Kornhaas
7. Ernst Grießhaber
8. Fritz Hirt
9. Alfons Grießhaber
10. Hermann Ruckgaber
11. Ferdinand Rauh
12. Joseph Stern
13. Johann Herbst
14. Joseph Kornhaas
15. Joseph Herbst.